Miet- und
Geschäfts-Bedingungen
Kosten / Mietpreis
Es gelten jeweils die Preise der aktuellen Preisliste.
Der Mietpreis beinhaltet folgendes:
– Kosten für normalen Verschleiß und Wartung
– Ausstattung und Zubehör des jeweiligen Fahrzeugs
– Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung
– Teilkaskoversicherung mit 1000 € Selbstbeteiligung
– Vollkaskoversicherung mit 1000 € Selbstbeteiligung
Die Selbstbeteiligung von 1000 € kann durch Abschluss einer kostenpflichtigen Zusatzvereinbarung auf 250 € pro Schaden reduziert werden.
– pro Miettag sind 300 km frei. Mehrkilometer werden mit 0,30 € pro km berechnet
– ab einer Mietdauer von mehr als 7 Tagen sind 350 km pro Tag frei. Mehrkilometer werden mit 0,30 € pro km berechnet.
Servicepauschale
Die Servicepauschale wird für jede Vermietung einmalig berechnet.
Die Servicepauschale beinhaltet:
– Einweisung in das Fahrzeug, Übergabe, Rücknahme
– zwei Gasflaschen a 11kg (eine nichtvolle und eine volle Flasche).
– Außenreinigung nach Rückgabe
– Nutzung des Zubehörs je nach Fahrzeug (z.B. Fahrradträger, Markise, Kabel, Schlauch)
– Toilettenchemie
Kaution
Für jede Vermietung wird eine Kaution in Höhe von 1000 € fällig.
Diese dient dem Vermieter im Falle einer Beschädigung des Fahrzeuges samt Zubehör, als Absicherung für die Begleichung der Reparaturkosten.
Die Kaution ist ausschließlich in Bar, spätestens bei Fahrzeugübergabe zu bezahlen.
Wird das Fahrzeug unbeschädigt zurückgegeben, wird die Kaution selbstverständlich in voller Höhe (Bar) zurückbezahlt..
Zahlungen
Bei Abschluss eines Mietvertrages wird eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Mietpreises fällig.
Die vollständige Bezahlung des Mietpreises muss bis spätestens 4 Wochen vor Vertragsbeginn erfolgt sein.
Rücktritt
Im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch den Mieter sind folgende Anteile zu bezahlen:
Rücktritt bis 60 Tage vor Vertragsbeginn 10 % des Mietpreises
Rücktritt bis 15 Tage vor Vertragsbeginn 60 % des Mietpreises
Rücktritt weniger als 15 Tage vorher 80 % des Mietpreises
Übergabe / Rückgabe / Reinigung / Zustand
Das gemietete Fahrzeug kann am Vortag des 1. Miettages nach Absprache abgeholt werden.
Die Rückgabe erfolgt am letzten Tag des Mietverhältnisses nach Absprache.
Alle Fahrzeuge werden im frisch gereinigten Zustand übergeben und sind frisch gereinigt wieder zurückzugeben (Innenraum komplett)
Reinigung „normaler“ Gebrauchsspuren durch den Vermieter gegen Aufpreis möglich
(Vereinbarung VOR Mietbeginn erforderlich)
Alle Fahrzeuge werden mit vollem Kraftstofftank übergeben und sind ebenfalls mit VOLLEM Tank wieder zurückzugeben.
Berechtigte Fahrer
Jeder infrage kommende Fahrer ist vom Mieter im Mietvertrag zu Benennen.
Jeder Fahrer muss seit mindestens 1 Jahr in Besitz einer für das gemietete Fahrzeug erforderlichen Fahrerlaubnis sein.
Der jeweilige Fahrer ist Erfüllungsgehilfe des Mieters.
Verbotene Nutzung
Alle Vermietfahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Es ist nicht gestattet im Innenraum zu rauchen.
Mitnahme von Tieren nur nach Absprache mit dem Vermieter.
Weitervermietung ist nicht gestattet.
Allgemein wird eine sachgemäße Nutzung des Mietgegenstandes samt Zubehör eingefordert.
Instandhaltung / Wartung
Der Mieter verpflichtet sich während seiner Mietdauer auf allgemein übliche Parameter der Fahrzeuginstandhaltung (z.B. Reifendruck, Ölstand, Kühlmittelstand) zu achten und gegebenenfalls zu korrigieren.
Sämtliches Inventar hat sorgsam/zweckgebunden behandelt zu werden
Für Schäden die durch Nichtbeachtung entstehen, haftet der Mieter.
Reparaturen / Schäden / Unfälle
Reparaturen/Kosten die zur Einhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit erforderlich werden, dürfen vom Mieter bis zu einer Höhe von 50 € direkt in Auftrag gegeben werden.
Maßnahmen die den Wert von 50 € überschreiten sind vorher mit dem Vermieter abzuklären.
Der Mieter hat nach einem Unfall immer die Polizei und den Vermieter zu verständigen.
Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.
Der Mieter muss dem Vermieter einen Unfallbericht mit Skizze, allen beteiligten Fahrzeugen, allen beteiligten Personen und eventuellen Zeugen zu melden.
Versicherungsschutz
Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckung
Teilkasko mit 1000 € Selbstbeteiligung je Schaden
Vollkasko mit 1000 € Selbstbeteiligung je Schaden
Haftung des Mieters
Der Mieter haftet bei selbstverschuldeten Schäden/Unfallschäden mit 1000 € je Schadensfall.
Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Mieter unbegrenzt.
Zur groben Fahrlässigkeit zählen auch Fahrten unter Alkohol/Drogeneinfluss sowie Nichtbeachtung von Verkehrszeichen/Verkehrsregeln.
Im Schadensfall muss der Mieter auch für Gutachterkosten aufkommen.
Für eventuelle Strafen haftet der jeweilige Fahrer.
Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für alle dem Mieter schuldhaft zugeführten Schäden, soweit Deckung im Rahmen einer für das Fahrzeug abgeschlossenen Haftpflichtversicherung besteht.
Für durch die Versicherung nicht gedeckte Schäden beschränkt sich die Haftung des Vermieters bei Sach- und Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Vermieter ist nicht zur Verwahrung von Gegenständen verpflichtet, die der Mieter bei Rückgabe des Fahrzeugs zurücklässt.
Auslandsfahrten
Grundsätzlich sind Fahrten in alle europäischen Länder möglich. Für außereuropäische Länder muss nach Rücksprache mit dem Vermieter evtl. spezieller Versicherungsschutz beantragt werden.
Speicherung und Weitergabe von Personendaten
Der Vermieter ist berechtigt Daten zu den im Vertrag erwähnten Personen zu speichern und im Sinne des Bundesdatenschutzes zu verarbeiten.
Ersatzfahrzeug
Unter Umständen ist es erforderlich auf ein anderes Mietfahrzeug auszuweichen.
Ersatzfahrzeuge sind vom Vermieter in mindestens gleicher Wertigkeit zur Verfügung zu stellen. Bei Bereitstellung eines kleineren Fahrzeuges wird nach Absprache mit dem Mieter eine vereinbarte Differenzsumme zurückerstattet.
Falls es unmöglich ist ein Ersatzfahrzeug bereitzustellen, und der Vermieter keine Schuld am Ausfall des Fahrzeuges hat (z.B. Unfall des Vormieters, Diebstahl…), besteht kein Anspruch auf Schadensersatz, es wird lediglich der vorab gezahlte Mietpreis zurückerstattet.
Übersichtsklausel und Teilwirksamkeit
Die Überschriften dienen nur einer besseren Orientierung und Übersichtlichkeit. Sie haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vermietbedingung unwirksam sein oder werden, so hat dies auf die Rechtswirksamkeit der übrigen Punkte keinen Einfluss.